Degenhardt

Systemische Beratung im Gesundheitswesen

Pflegegrade

Jeder Versicherte hat Anspruch auf Unterstützung aus der Sozialversicherung, sobald er einen gewissen Pflegebedarf hat. Voraussetzung ist, dass der Bedarf voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauert.

Die Höhe des Pflegegrades richtet sich nach der Selbständigkeit er Personen. Hierbei wird der tatsächliche Bedarf der pflegebedürftigen Person zugrunde gelegt.


Ab Pflegegrad 1 können Sie zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.

Pflegegrade beantragen

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos erfolgen. Die meisten Pflegeversicherungen haben aber Formulare für die Anträge. Häufig sollen schon beim Antrag Angaben zum Pflegebedarf gemacht werden. Diese Angaben sind allerdings freiwillig und haben keinen Einfluss auf die Einstufung.

Sie können wählen, ob Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, die Leistung selbst erbringen oder beides kombinieren wollen.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Nicht immer wird dem Antrag auf einen Pflegegrad auch zugestimmt. Es kommt vor, dass der Gutachter des Medizinischen Dienstes den Pflegezustand anders einschätzt, als der Antragsteller. In dem Fall hat der Antragsteller die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Unsere Angebote:

  • kostenloses Erstgespräch
  • Erstellen eines Gutachtens zur Ermittlung der Pflegegrade
  • Berechnung ihres voraussichtlichen Pflegegrades
  • Beratung bei der Antragstellung
  • Begleitung bei der Begutachtung durch dem Medizinischen Dienst
  • Beratung bei einem Widerspruchsverfahren
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    nehmen Sie Kontakt mit uns auf